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BGH, 11.07.1966 - II ZR 204/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erteilung von Weisungen an die Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung - Einleitung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter - Vorwurf eines Stimmrechtsmissbrauchs im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses - Treupflicht der Gesellschaft einer GmbH - ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1961 - II ZR 137/60
Eingriff in die unentziehbaren Rechte eines Gesellschafter durch …
Auszug aus BGH, 11.07.1966 - II ZR 204/63
Er hat mit Erfolg geltend gemacht, daß seine Abberufung unwirksam sei, weil sie ein unentziehbares Sonderrecht verletze (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1961 - II ZR 137/60 -).Jedenfalls zur Zeit des Rechtsstreits 92 O 51/59 = 2 U 2366/59 = II ZR 137/60 hatte August Z. seinen Wohnsitz in London.
Das Berufungsgericht prüft auch nicht, ob die Benachteiligung von Markus K. bei der Festsetzung seiner Tantiemen für 1960 und 1961 ihren Grund darin hat, der Abberufung dieses Geschäftsführers beim Entgelt wenigstens teilweise Geltung zu verschaffen, obwohl diese Maßnahme unrechtmäßig und, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 30. November 1961 - II ZR 137/60 - hervorgehoben hat, auch das hohe Alter von Markus K. und seine aus diesen Grunde verminderte Leistungsfähigkeit kein Grund war, ihn aus dem Amt eines Geschäftsführers abzuberufen.
- BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Auszug aus BGH, 11.07.1966 - II ZR 204/63
Wenn auch die Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich in der Ausübung ihres Stimmrechts frei sind, so dürfen sie ihr Stimmrecht doch nicht rechtsmißbräuchlich ausüben (BGHZ 14, 25, 37/38). - RG, 04.05.1923 - II 310/22
1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der …
Auszug aus BGH, 11.07.1966 - II ZR 204/63
Ein solches Auskunftsverlangen findet seine Grundlage in dem allgemeinen Grundsatz, daß jemand auskunftsberechtigt ist, wenn er sich in einer entschuldbaren Ungewißheit über Bestehen und Umfang seiner Rechte befindet und insoweit auf den Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits die nötige Aufklärung unschwer erteilen kann (RGZ 108, 1, 7; 158, 377, 379; BGHZ 14, 53, 60). - RG, 19.11.1938 - II 69/38
Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die …
Auszug aus BGH, 11.07.1966 - II ZR 204/63
Ein solches Auskunftsverlangen findet seine Grundlage in dem allgemeinen Grundsatz, daß jemand auskunftsberechtigt ist, wenn er sich in einer entschuldbaren Ungewißheit über Bestehen und Umfang seiner Rechte befindet und insoweit auf den Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits die nötige Aufklärung unschwer erteilen kann (RGZ 108, 1, 7; 158, 377, 379; BGHZ 14, 53, 60). - BGH, 12.06.1954 - II ZR 154/53
Kontrollbefugnisse der GmbH-Gesellschafter
Auszug aus BGH, 11.07.1966 - II ZR 204/63
Ein solches Auskunftsverlangen findet seine Grundlage in dem allgemeinen Grundsatz, daß jemand auskunftsberechtigt ist, wenn er sich in einer entschuldbaren Ungewißheit über Bestehen und Umfang seiner Rechte befindet und insoweit auf den Verpflichteten angewiesen ist, der seinerseits die nötige Aufklärung unschwer erteilen kann (RGZ 108, 1, 7; 158, 377, 379; BGHZ 14, 53, 60).